ImpressumKatzenpension mit Betreuung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension Holiday CatsA. Einreise1. Zum Schutz ihres Tiers und auch der anderen können keine Katzen ohne Impfungen und Behandlung gegen Würmer und Flöhe aufgenommen werden a.) Bei Pensionsantritt muss eine den Aufenthalt umfassende gültige Impfung gegen b.) Eine noch wirksame Behandlung gegen Endo- und Ektoparasiten mind. 1 Woche vor Pensionsantritt muss durch eine entsprechende Bescheinigung eines Tierarztes nachgewiesen werden. 2. Kater, die älter als 6 Monate sind, müssen kastriert sein. 3. Bitte informieren Sie die Pension über gravierende frühere Erkrankungen, Verhaltens-auffälligkeiten, Behinderungen, Allergien und Fressgewohnheiten Ihrer Katze. Alle Schäden, die aus dem Unterlassen einer solchen Information resultieren, trägt der Katzenhalter. Bitte haben Sie für diese Voraussetzungen Verständnis, denn Ihre Katze soll sich bei uns wohl fühlen. 4. Preise und Leistungen a.) Für die Unterbringung und Betreuung werden pro begonnenem Kalendertag und Katze bei Vollverpflegung EUR 14,- berechnet.b.) Der Preis bei Vollverpflegung beinhaltet, insbesondere das Futter, den Aufenthalt im Gemeinschaftsraum (Ausstattung, wie am Tag der Aufnahme besichtigt), die Beschäftigung der Katze sowie die Fellpflege. Angeboten werden Trockenfutter und Naßfutter der handelsüblichen Sorten, in der Regel die Marken „Royal Canin“, „Hills Scienceplan“, „Select Gold“ sowie „Animonda“. Abweichungen hiervon müssen individuell schriftlich vereinbart werden, beispielsweise spezielles Futter, Einzelhaltung, Medikamente, besondere Pflege usw. c.) Eine Aufnahme des Tieres kann nur erfolgen, wenn der Preis für die vereinbarte Aufnahmedauer des Tieres spätestens am Tag der Aufnahme vollständig bezahlt ist. 5. Reservierungen außerhalb und innerhalb der Ferienzeiten a.) Ein Pensionsplatz gilt nur dann als reserviert, wenn der Vertrag (Anmeldeformular) vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist und eine Vorauszahlung von EUR 5,00 pro Tag des gewünschten Aufenthaltes und Katze geleistet wurde. Nach Vorliegen des Vertrages und Zahlungseingang erhalten Sie den von uns unterschriebenen Vertrag als Reservierungsbestätigung zurück.b.) Bei Vertragsrücktritt weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin werden von der geleisteten Vorauszahlung folgende Beträge als Schadenspauschale einbehalten: liegt der Reservierungszeitraum innerhalb der Schulferienzeiten in Bayern, so wird der gesamte Vorauszahlungsbetrag einbehalten. Liegt der Reservierungszeitraum außerhalb der Schulferienzeiten in Bayern, so wird ein Betrag in Höhe von 30,- Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Dem Vertragspartner steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 6. Öffnungszeiten Die Katzenpension hat keine festen Öffnungszeiten.Für die Abgabe und die spätere Abholung der Katze bitten wir die Termine individuell mit uns abzusprechen B. Aufenthalt und Unterbringung1. Die Katzen werden in Gruppenhaltung betreut und versorgt. Die Vorteile und Risiken einer solchen Gruppenhaltung sind dem Katzenhalter bekannt. Sonderregelungen müssen bei der Reservierung schriftlich vereinbart werden. 2. Erkrankung und Ableben der Katze a.)Im Falle einer Erkrankung einer Katze erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die Behandlung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird, falls wir dies für notwendig erachten. In der Regel wird der Haustierarzt Herr Dr. Folker Schulz in Neutraubling und im Falle dessen Unerreichbarkeit Herr Dr. Uwe Romberger in Regensburg (Tierklinik) mit der Behandlung beauftragt. Auf besonderen Wunsch wird auch der Haustierarzt Ihres Tiers konsultiert. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall die genauen Daten Ihres Haustierarztes schriftlich mit. Die infolge der Erkrankung entstehenden Kosten, insbesondere die Behandlungskosten, Kosten für Rezepte und Medikamente, Tierarztbesuche, Sonderunterbringung, spezielle Pflege sowie Fahrtkosten trägt der Tierhalter b.) Sollte eine Katze während des Aufenthaltes so schwer erkranken, dass sie verstirbt, wird die Pension – falls keine andere Vereinbarung mit dem Tierhalter getroffen wurde – mit dem Körper des Tieres auf Kosten des Tierhalters entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. c.) In beiden unter Nr. 2 genannten Fällen wird die Pension – soweit dies möglich ist – versuchen mit dem Tierhalter oder einer von ihm benannten Person vor Einleitung von Maßnahmen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Bitte hinterlassen Sie auf jeden Fall entsprechende Kontaktdaten am Tag der Aufnahme der Katze in der Pension C. Abreise1. Überschreitung des vereinbarten Unterbringungszeit a.) Können Sie Ihre Katze nicht zu dem vereinbarten Termin abholen, ist diese Änderung der Katzenpension unter Nennung des neuen Termins unverzüglich mitzuteilen. b.) Wird die Katze nicht spätestens am 10. Tage nach Ablauf der vereinbarten Unterbringungszeit abgeholt und ist bis zu diesem Zeitpunkt auch keine weitere Nachricht seitens des Katzenhalters eingetroffen, wann das Tier abgeholt wird, ist die Pension nach Ablauf dieser Frist berechtigt, das Tier auf Kosten des Tierhalters einem Tierheim oder auch einer Privatperson seiner Wahl zu übergeben. In diesem Zeitpunkt erlischt der mit dem Tierhalter geschlossene Vertrag über die Betreuung und Unterbringung der Katzen. |